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Christian Stephan Hintermaier, Wirtschaftsberatung München
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"Ich habe Herrn Hintermaier bei einer Netzwerkveranstaltung kennen gelernt, mittlerweile hat er einige Versicherungen von mir Privat und Geschäftlich durchgesehen. Er bewertet die vorhandenen Verträge sehr neutral und sagt auch zu bestehenden Verträgen das man dort bleiben soll.
Bei neue Versicherungen berät er sehr gut und zeigt die besten und günstigsten Versicherungen auf. Ich kann Herrn Hintermaier mit ruhigen Gewissen weiter empfehlen."

- Herr Hess

"Vielen Dank für die problemlose Abwicklung - wir haben heute Post erhalten und uns wurde der Router komplett bezahlt.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung."

- S. Kolbe

"Ich bin durch eine Empfehlung zu Herrn Hintermaier gekommen und meine Erwartungen wurden nicht enttäuscht.
Ich war bereits privat krankenversichert aber mit den Leistungen meiner Versicherung nicht zufrieden.
Herr Hintermaier hat sich nicht nur einmal Zeit genommen um auf meine Wünsche und Fragen einzugehen. Ich habe von ihm einen mehr als ausführlichen Versicherungsvergleich bekommen und die Unterschiede zwischen den Versicherungen auch für den Laien verständlich erklärt bekommen.
Wenn ich nochmals Versicherungsprobleme haben sollte, werde ich selbstverständlich wieder auf Herrn Hintermaier zukommen!"

- Frau Fischer

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Qualifikation

Unter der Führung von Christian Stephan Hintermaier, selbst u.a. zertifizierter Fondsberater, geprüft von der Europäischen Akademie für Finanzplanung, arbeitet bei der CSH Wirtschaftsberatung ein Team von qualifizierten, erfahrenen Versicherungs- und Finanzierungs-Spezialisten.

Mitglied im Bundesverband Deutscher Verischerungskaufleute      Zertifizierter Fondsberater

Selbstverständlich genügt CSH Wirtschaftsberatung der neuesten Gesetzgebung. Mit dem seit dem 22. Mai 2007 geltenden Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts  wird die gewerbsmäßige Tätigkeit von Versicherungsvermittlern, -maklern und -beratern einer gewerberechtlichen Erlaubnispflicht unterstellt. Außerdem müssen sie sich in ein bundesweites Register eintragen lassen. Die Industrie- und Handelskammern sind für Erlaubnisverfahren und Registrierung zuständig. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind nach § 34 d Abs. 2 GewO: persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Bescheinigung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung, Sachkundenachweis.

Persönliche Betreuung und vertrauensvolle Kundenbeziehungen haben in bald zwanzig Jahren ein service-orientiertes, solides Unternehmen entstehen lassen, das sich im Markt wie bei seinen Kunden beste Referenzen erarbeiten konnte.