Rufen Sie uns an: 089 90098640 oder senden Sie uns eine E-Mail
Navigation öffnen/schließen
Christian Stephan Hintermaier, Wirtschaftsberatung München
Startseite
KFZ Versicherungsvergleich
Motorrad Versicherungsvergleich
Gratis Downloads
Bewertungen
Unsere tägl. Arbeit
Gratis Newsletter
An gute Freunde
Beratung zu Hause
Kunden werben Kunden
"Ich wurde bestens von Herrn Hintermaier beraten und unterstützt."

- Frau Hennecke

"Der Beginn einer erfolgreichen Kooperation ...
nach dem ersten Kennenlernen und intensiver Analyse und Beratung zu meiner privaten Rentenvorsorge habe ich einen sehr kompetenten und posiviten Eindruck, weil hier professionell gearbeitet wird, aber Herr Hintermaier auch "aktiv zuhört".
Ich denke, wir werden künftig gemeinsam gute und konstruktive Lösungen für unsere Vorsorge vereinbaren können."

- Familie Terkel

"Ich fühlte mich zum ersten Mal gut und fair beraten und bin sehr zufrieden. Herr Hintermaier hat sich sehr viel Zeit genommen und auf alle meine Fragen geduldig Antwort gegeben und mir die Dinge so lange erklärt, bis ich sie verstanden habe. Danke! Ich denke, dass ich jetzt, was meine Altersvorsorge und meinen Versicherungsschutz angeht, sehr gut beraten und bedient wurde."

- Frau Müller

    alle Bewertungen ansehen

Qualifikation

Unter der Führung von Christian Stephan Hintermaier, selbst u.a. zertifizierter Fondsberater, geprüft von der Europäischen Akademie für Finanzplanung, arbeitet bei der CSH Wirtschaftsberatung ein Team von qualifizierten, erfahrenen Versicherungs- und Finanzierungs-Spezialisten.

Mitglied im Bundesverband Deutscher Verischerungskaufleute      Zertifizierter Fondsberater

Selbstverständlich genügt CSH Wirtschaftsberatung der neuesten Gesetzgebung. Mit dem seit dem 22. Mai 2007 geltenden Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts  wird die gewerbsmäßige Tätigkeit von Versicherungsvermittlern, -maklern und -beratern einer gewerberechtlichen Erlaubnispflicht unterstellt. Außerdem müssen sie sich in ein bundesweites Register eintragen lassen. Die Industrie- und Handelskammern sind für Erlaubnisverfahren und Registrierung zuständig. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind nach § 34 d Abs. 2 GewO: persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Bescheinigung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung, Sachkundenachweis.

Persönliche Betreuung und vertrauensvolle Kundenbeziehungen haben in bald zwanzig Jahren ein service-orientiertes, solides Unternehmen entstehen lassen, das sich im Markt wie bei seinen Kunden beste Referenzen erarbeiten konnte.