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Christian Stephan Hintermaier, Wirtschaftsberatung München
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"Ich habe zur Zeit einen Versicherungsfall mit Unfallversicherung und Zusatzkrankenversicherung anhängig. Bei Nachfrage um Hilfe im Büro Hintermaier wurde und wird mir zeitnah, freundlich und kompetent geholfen. Die Hilfe dauert auch aktuell noch an und keine Frage wird unbeantwortet gelassen. Ich bin bereits seit etwa 20 Jahren Kunde hier und werde es auch gerne bleiben. Das was hier geleistet wird, nämlich einen guten After Sales Service, erfahre ich gerade in Bestform, deshalb zu 100% empfehlenswert, vielen Dank und weiter so, mit Dank und lieben Grüßen"

- M. Liebert

"Ich fühlte mich zum ersten Mal gut und fair beraten und bin sehr zufrieden. Herr Hintermaier hat sich sehr viel Zeit genommen und auf alle meine Fragen geduldig Antwort gegeben und mir die Dinge so lange erklärt, bis ich sie verstanden habe. Danke! Ich denke, dass ich jetzt, was meine Altersvorsorge und meinen Versicherungsschutz angeht, sehr gut beraten und bedient wurde."

- Frau Müller

"Hier wird noch echter Dienst am Kunden groß geschrieben.
Seit 8 Jahren werde ich von Herrn Hintermaier sympatisch, kompetent und umfassend beraten und durch den für uns Laien wenig transparenten Markt begleitet.
Zudem erhalte ich einen kostenlosen Service der in der Branche nicht üblich ist!"

- Herr Pirro

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Qualifikation

Unter der Führung von Christian Stephan Hintermaier, selbst u.a. zertifizierter Fondsberater, geprüft von der Europäischen Akademie für Finanzplanung, arbeitet bei der CSH Wirtschaftsberatung ein Team von qualifizierten, erfahrenen Versicherungs- und Finanzierungs-Spezialisten.

Mitglied im Bundesverband Deutscher Verischerungskaufleute      Zertifizierter Fondsberater

Selbstverständlich genügt CSH Wirtschaftsberatung der neuesten Gesetzgebung. Mit dem seit dem 22. Mai 2007 geltenden Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts  wird die gewerbsmäßige Tätigkeit von Versicherungsvermittlern, -maklern und -beratern einer gewerberechtlichen Erlaubnispflicht unterstellt. Außerdem müssen sie sich in ein bundesweites Register eintragen lassen. Die Industrie- und Handelskammern sind für Erlaubnisverfahren und Registrierung zuständig. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind nach § 34 d Abs. 2 GewO: persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Bescheinigung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung, Sachkundenachweis.

Persönliche Betreuung und vertrauensvolle Kundenbeziehungen haben in bald zwanzig Jahren ein service-orientiertes, solides Unternehmen entstehen lassen, das sich im Markt wie bei seinen Kunden beste Referenzen erarbeiten konnte.