Rufen Sie uns an: 089 90098640 oder senden Sie uns eine E-Mail
Navigation öffnen/schließen
Christian Stephan Hintermaier, Wirtschaftsberatung München
 Startseite

KFZ Versicherungsvergleich

Motorrad Versicherungsvergleich

 Gratis Downloads

 Bewertungen

 Unsere tägl. Arbeit

 Gratis Newsletter

 An gute Freunde

 Beratung zu Hause

 Kunden werben Kunden
"Wir konnten durch die Überprüfung von Herr Hintermaier feststellen dass wir sehr viel Geld sparen können, für viel bessere Leistung. Wir sind wirklich sehr überrascht gewesen über die Freundlichkeit, Kompetenz und Hilfe die wir bekommen haben. Wir werden es an Familie, Freunde und Bekannte auf jeden Fall weiterempfehlen !!!!
Vielen Dank nochmal an dass gesamte Team und Herr Hintermaier von der Firma CSH."

- Herr Weichenrieder

"Ich finde dass die Beratung sehr persönlich war, was mir sehr geholfen hat. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben und bis jetzt kann ich nichts Negatives sagen."

- Frau Haist

"Ich bin nun seit mehr als 5 Jahren Kunde bei Hr. Hintermaier. Er zeigte bei allen meinen Fragen stets sehr gutes Engagement und erledigte alles sehr schnell. Er ist sehr zuverlässig und hat Kompetenz in allen Bereichen."

- Dr. Sacker

    alle Bewertungen ansehen

Qualifikation

Unter der Führung von Christian Stephan Hintermaier, selbst u.a. zertifizierter Fondsberater, geprüft von der Europäischen Akademie für Finanzplanung, arbeitet bei der CSH Wirtschaftsberatung ein Team von qualifizierten, erfahrenen Versicherungs- und Finanzierungs-Spezialisten.

Mitglied im Bundesverband Deutscher Verischerungskaufleute      Zertifizierter Fondsberater

Selbstverständlich genügt CSH Wirtschaftsberatung der neuesten Gesetzgebung. Mit dem seit dem 22. Mai 2007 geltenden Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts  wird die gewerbsmäßige Tätigkeit von Versicherungsvermittlern, -maklern und -beratern einer gewerberechtlichen Erlaubnispflicht unterstellt. Außerdem müssen sie sich in ein bundesweites Register eintragen lassen. Die Industrie- und Handelskammern sind für Erlaubnisverfahren und Registrierung zuständig. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind nach § 34 d Abs. 2 GewO: persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Bescheinigung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung, Sachkundenachweis.

Persönliche Betreuung und vertrauensvolle Kundenbeziehungen haben in bald zwanzig Jahren ein service-orientiertes, solides Unternehmen entstehen lassen, das sich im Markt wie bei seinen Kunden beste Referenzen erarbeiten konnte.