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Christian Stephan Hintermaier, Wirtschaftsberatung München
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"Zunächst dachten wir...'schon wieder ein Versicherungs- makler', aber wir wurden positiv überrascht. Wir hatten bereits nach dem ersten Gespräch einen sehr positiven Eindruck von Hr.Hintermaier.
Seine Beratung wirkt kompetent, gut vorbereitet und er geht auf die persönlichen Wünsche und Fragen mit viel Geduld und Zeit ein. Dadurch haben wir jetzt v.a. bei unserer privaten Altersvorsorge ein besseres Gefühl, und auch die ein oder andere Versicherungslücke wurde geschlossen bzw. verbessert."

- Herr Göschl

"Wir kennen uns schon lange und jetzt habe ich mir endlich die Zeit genommen meine Versicherungen zu überprüfen. Du machst einen sehr guten Job, kompetent, nicht aufdringlich, ehrlich - ich bin zuversichtlich, dass meine Altersvorsorge jetzt zum Erfolg führt, damit wir es uns in Zukunft noch gut gehen lassen können."

- Frau Albrecht

"Ich habe Herrn Hintermaier bei einer Netzwerkveranstaltung kennen gelernt, mittlerweile hat er einige Versicherungen von mir Privat und Geschäftlich durchgesehen. Er bewertet die vorhandenen Verträge sehr neutral und sagt auch zu bestehenden Verträgen das man dort bleiben soll.
Bei neue Versicherungen berät er sehr gut und zeigt die besten und günstigsten Versicherungen auf. Ich kann Herrn Hintermaier mit ruhigen Gewissen weiter empfehlen."

- Herr Hess

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Qualifikation

Unter der Führung von Christian Stephan Hintermaier, selbst u.a. zertifizierter Fondsberater, geprüft von der Europäischen Akademie für Finanzplanung, arbeitet bei der CSH Wirtschaftsberatung ein Team von qualifizierten, erfahrenen Versicherungs- und Finanzierungs-Spezialisten.

Mitglied im Bundesverband Deutscher Verischerungskaufleute      Zertifizierter Fondsberater

Selbstverständlich genügt CSH Wirtschaftsberatung der neuesten Gesetzgebung. Mit dem seit dem 22. Mai 2007 geltenden Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts  wird die gewerbsmäßige Tätigkeit von Versicherungsvermittlern, -maklern und -beratern einer gewerberechtlichen Erlaubnispflicht unterstellt. Außerdem müssen sie sich in ein bundesweites Register eintragen lassen. Die Industrie- und Handelskammern sind für Erlaubnisverfahren und Registrierung zuständig. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind nach § 34 d Abs. 2 GewO: persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Bescheinigung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung, Sachkundenachweis.

Persönliche Betreuung und vertrauensvolle Kundenbeziehungen haben in bald zwanzig Jahren ein service-orientiertes, solides Unternehmen entstehen lassen, das sich im Markt wie bei seinen Kunden beste Referenzen erarbeiten konnte.