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Christian Stephan Hintermaier, Wirtschaftsberatung München
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"Herr Hintermaier hat alle Versicherungen unseres Betriebs im Detail durchgeschaut und mir neue Versicherungsangebote von verschiedenen Versicherungsgesellschaften erstellt. Wir haben dann die meisten Versicherungen neu abgeschlossen, mit günstigeren Prämien und besseren Versicherungsleistungen. Dadurch konnten wir unsere Jahresversicherungsprämien über alle Versicherungen von 20.000.-€ pro Jahr auf ca. 15.000.-€ pro Jahr vermindern. Das ganze ging für unsere Firma sehr einfach, da sich Herr Hintermaier um alle Formulare, Verträge und Unterlagen kümmerte. Hiermit möchte ich mich bei Herrn Hintermaier von ganzen Herzen für die hervorragende Arbeit und die menschlich sehr angenehme Betreuung bedanken. Wir können Herrn Hintermaier mit der CSH Wirtschaftsberatung zu 100% weiterempfehlen."

- H. Hauser

"Sehr kompetente und professionelle Beratung, Ehrlichkeit und Geduld. Vielen Dank, mit besten Grüßen"

- Frau Ganko

"Vielen Dank für Deine Mühe, hat alles super geklappt."

- E. Jasarevic

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Ihre Zufriedenheit hat für uns höchste Priorität. Falls Sie dennoch einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen.

Die Beschwerde kann schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail eingereicht werden. Sie können dazu die im Impressum unserer Internetseite angegebenen Adress- und Kontaktdaten verwenden.

Erhalten wir von Ihnen eine Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die ungefähre Bearbeitungszeit. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierrüber und teilen Ihnen, soweit uns dies möglich ist, die zuständige Stelle mit.

Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird.

Auf Wunsch erteilen wir Ihnen alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich.

Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen können.