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Christian Stephan Hintermaier, Wirtschaftsberatung München
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"Die Beratung durch Herrn Hintermaier war absolut kompetent, umfassend und sehr gut vorbereitet. Wir hatten noch nie einen so guten Berater und könnnen ihn nur empfehlen!"

- Familie Pöller

"Lieber Herr Hintermaier, lieber Christian,
heute bedanke ich mich ganz herzlich für die tolle Beratung zum Thema Versicherungen bei Dir. Du machst Dir unglaubliche Gedanken, um für Deine Kunden die beste Lösung und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen. Du siehst genau hin, was der Kunde braucht und ob auch wirklich alle Leistungen abgedeckt sind. Du und Deine Mitarbeiterin, Ihr seid immer ansprechbereit und auch bei Kleinigkeiten hilfsbereit. Deshalb bist Du mir mit Deiner CSH-Wirtschaftsberatung jederzeit eine Empfehlung wert."

- M. Kraus-Petereit

"Der Beginn einer erfolgreichen Kooperation ...
nach dem ersten Kennenlernen und intensiver Analyse und Beratung zu meiner privaten Rentenvorsorge habe ich einen sehr kompetenten und posiviten Eindruck, weil hier professionell gearbeitet wird, aber Herr Hintermaier auch "aktiv zuhört".
Ich denke, wir werden künftig gemeinsam gute und konstruktive Lösungen für unsere Vorsorge vereinbaren können."

- Familie Terkel

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Informationen zum Umgang mit Beschwerden

Sehr verehrter Kunde!

Ihre Zufriedenheit hat für uns höchste Priorität. Falls Sie dennoch einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen.

Die Beschwerde kann schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail eingereicht werden. Sie können dazu die im Impressum unserer Internetseite angegebenen Adress- und Kontaktdaten verwenden.

Erhalten wir von Ihnen eine Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die ungefähre Bearbeitungszeit. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierrüber und teilen Ihnen, soweit uns dies möglich ist, die zuständige Stelle mit.

Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird.

Auf Wunsch erteilen wir Ihnen alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich.

Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen können.